Das musst du beim Auszug putzen – und nur das!
Im Mietvertrag verpflichtest du dich in der Regel, die Wohnung im „besenreinen“ Zustand zu übergeben. Doch was bedeutet das genau? Hierüber wird sich regelmäßig gestritten. Dabei gibt es klare Regeln.
Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland reicht laut BGH-Urteil grobes Kehren und Absaugen – Fenster musst du nicht putzen
- Rückstände von Aufklebern und starke Verfettung/Verkalkung musst du trotzdem entfernen
- In Österreich legt der OGH „besenrein“ strenger aus: feuchtes Wischen bei Flecken und feuchtes Abwischen der Fensterbänke gehören dazu
- In der Schweiz reicht „besenrein“ in den meisten Kantonen nicht – erwartet wird eine gründliche Endreinigung inklusive Backofen, Kühlschrank und Fugen
Was bedeutet „besenrein“?
Wenn du deine Wohnung besenrein übergeben musst, heißt das: glatte Böden abfegen, Teppichböden absaugen und grobe Verschmutzungen entfernen. Auch Spinnenweben gehören weg – und zwar in allen Räumen, auch im Keller, Dachboden oder anderen Nebenräumen. Mehr darf dein Vermieter laut BGH-Urteil (Az.: VIII ZR 124/05) nicht verlangen, es sei denn, es steht ausdrücklich anders im Mietvertrag.
Was gehört nicht dazu?
Beim besenreinen Zustand darf leichter Staub auf Oberflächen liegen bleiben. Viele wissen nicht: Fenster musst du beim Auszug grundsätzlich nicht reinigen – selbst wenn sie lange nicht geputzt wurden. Rückstände von Aufklebern musst du allerdings entfernen.
Wieso kommt es trotzdem zu Streitigkeiten?
Oft streiten Mieter und Vermieter darüber, ob es sich um leichte oder grobe Verschmutzungen handelt. Je nach Nutzung können Oberflächen stark verschmutzt, verfettet oder verkalkt sein – vor allem in Küche und Bad. Solche groben Verunreinigungen musst du vor dem Auszug beseitigen. Tust du das nicht, kann dein Vermieter Schadensersatz für die Reinigung verlangen.
Wie ist die Situation in Österreich und der Schweiz?
Obwohl der Begriff „besenrein“ in allen drei Ländern verwendet wird, bedeutet er nicht überall dasselbe.
Österreich: Strengere Auslegung durch den OGH
Anders als in Deutschland legt der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich den Begriff „besenrein“ strenger aus. Es reicht nicht, nur mit dem Besen durchzukehren: Hartböden wie Parkett, Laminat oder Fliesen müssen sorgfältig gefegt und bei sichtbaren Flecken feucht gewischt werden. Teppichböden müssen gründlich abgesaugt, Spinnweben entfernt und – anders als in Deutschland – Fensterbänke feucht abgewischt werden.
Bei der Ausmalpflicht gilt dagegen eine ähnliche Regel wie in Deutschland: Pauschale Klausen, die zum Ausmalen verpflichten, sind meist unwirksam. Ausmalen musst du nur bei ungewöhnlichen Farben oder außergewöhnlicher Verschmutzung.
Schweiz: „Besenrein“ reicht meist nicht aus
In der Schweiz gilt laut Art. 267 OR: Du musst die Wohnung „in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemäßen Gebrauch ergibt“. In der Praxis bedeutet das eine deutlich gründlichere Reinigung als das deutsche oder österreichische „besenrein“ – erwartet werden unter anderem:
- Backofen innen und außen, inklusive Bleche und Roste
- Dunstabzugshaube inklusive Fettfilter
- Kühlschrank und Gefrierfach, abgetaut und geruchsfrei
- Fugen und Dichtungen in Bad und Dusche, kalkfrei
Nur in Teilen der Nordwestschweiz ist vertraglich häufig eine rein besenreine Übergabe vorgesehen – dafür zahlst du dann meist eine Reinigungspauschale von rund 6 CHF pro Quadratmeter, mit der die professionelle Endreinigung durch den Vermieter abgedeckt wird.
„Besenrein“ im Ländervergleich
| Land | Was reicht aus? | Fenster nötig? | Küchengeräte (Ofen, Kühlschrank) |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Grobes Kehren/Saugen | Nein | Nein (nur grobe Verschmutzung entfernen) |
| Österreich | Kehren/Saugen + feuchtes Wischen bei Flecken | Nur Fensterbänke | Nein (nur grobe Verschmutzung entfernen) |
| Schweiz | Meist gründliche Endreinigung nötig | Ja, in der Regel | Ja, inkl. Backofen, Kühlschrank, Fugen |
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Am einfachsten und stressfreiesten ist es, eine Umzugsreinigung über ExtraSauber zu buchen. So stellst du sicher, dass alles in einwandfreiem Zustand ist – auf Wunsch sogar mit Abnahmegarantie. Die Reinigungsfirma begleitet dich dann bei der Wohnungsübergabe und bessert sofort nach, falls dein Vermieter noch Beanstandungen hat. So vermeidest du Streit und sparst dir jede Menge Zeit und Nerven – unabhängig davon, ob in deinem Land „besenrein“ oder eine gründliche Endreinigung gefragt ist.
Häufige Fragen zu besenreine Übergabe
Was ist eine Umzugsreinigung bei ExtraSauber?
Die Umzugsreinigung ist eine gründliche Endreinigung deiner Wohnung oder deines Hauses vor der Übergabe an den Vermieter oder Käufer. Sie sorgt dafür, dass alle Räume besenrein und sauber sind – ideal, um Streitigkeiten bei der Wohnungsübergabe zu vermeiden.
Warum sollte ich meine Umzugsreinigung über ExtraSauber buchen?
Bei ExtraSauber buchst du geprüfte und erfahrene Reinigungsfirmen mit transparenten Festpreisen. Auf Wunsch begleiten sie sogar die Abnahme, sodass bei Beanstandungen direkt nachgebessert werden kann. So gehst du auf Nummer sicher.
Was kostet eine Umzugsreinigung?
Eine Umzugsreinigung gibt es bei ExtraSauber bereits ab 2,50 € pro Quadratmeter. Der genaue Preis hängt davon ab, welche Leistungen enthalten sind, z. B. Küchenreinigung, Entkalken im Bad oder Fensterputzen.
Ist „besenrein“ in Österreich dasselbe wie in Deutschland?
Nein. Der österreichische OGH legt den Begriff strenger aus: Neben Kehren und Saugen gehört auch feuchtes Wischen bei sichtbaren Flecken sowie das feuchte Abwischen der Fensterbänke dazu.
Reicht „besenrein“ für eine Wohnungsübergabe in der Schweiz?
In den meisten Kantonen nein. Erwartet wird eine gründliche Endreinigung inklusive Backofen, Kühlschrank und Fugen. Nur in Teilen der Nordwestschweiz gilt vertraglich oft eine rein besenreine Übergabe gegen eine Reinigungspauschale.
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